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Einrede der Unterversicherung

Einrede der Unterversicherung? © sk_design - Fotolia.com

Einrede der Unterversicherung?
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Im Zusammenhang mit Hausrat-Versicherungen fällt oft der Begriff „Verzicht auf Einrede der Unterversicherung“. Was bedeutet dies für den Versicherungsnehmer? Von einer Unterversicherung ist dann die Rede, wenn der tatsächliche Wert des Hausrates die Versicherungssumme übesteigt. Beträgt beispielsweise der tatsächliche Wert des Hausrates 50.000 Euro, die Hausratversicherung wurde aber lediglich mit einer Versicherungssumme von 40.000 Euro abgeschlossen, liegt eine Unterversicherung in Höhe von 20% vor. Dies hat zur Folge, dass bei einer Schadenregulierung auch nur 80% des entstandenen Schadens ersetzt werden. Wird ein 1.000 Euro teurer Fernseher gestohlen, werden durch die Hausratversicherung, auf Grund der Unterversicherung von 20%, lediglich 800 Euro für die Anschaffung eines Neugerätes zur Verfügung gestellt.

Den Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung gewähren die Versicherer dann, wenn die Versicherungssumme mindestens 600 bis 650 Euro (unterschiedli  ch je Versicherer) pro qm Wohnfläche beträgt. Bei einer 100 qm großen Wohnung wäre demnach die Versicherungssumme, die eine Einrede der Unterversicherung ausschließt, bei normaler Wohnungsausstattung 60.000 Euro. Bei gehobener Wohnungsausstattung empfehlen sich 800 Euro je qm als Berechnungsgrundlage für die Versicherungssumme anzusetzen. Nach errechneter Versicherungssumme sollte man nun die Überlegung anstellen, reicht diese Summe, um bei einem Totalverlust, beispielsweise durch Brand, das gesamte Wohnungsinventar zum Neuwert wieder anzuschaffen? Bei dieser Berechnung sollte man unbedingt alle versicherten Gegenstände mit in Betracht ziehen. So sind unter anderem auch Verbrauchsmittel, beispielsweise Reinigungsmittel, mitversichert. Auch die im Haus vorrätigen Lebensmittel sind versichert und müssen im Schadensfalle eventuell neu angeschafft werden. Viele begehen hier den Fehler und berechnen die Versicherungssumme lediglich nach vorhandenen Einrichtungsgegenständen.

Eine detaillierte Übersicht der versicherten Gegenstände liegt jedem Versicherungsnehmer in Form der Versicherungsbedingungen vor. Besonderes Augenmerk sollte man hier auf nicht versicherte Gegenstände und Risiken werfen. Nicht zur Kenntnis genommene Ausschlussklauseln können schnell ein böses Erwachen nach sich ziehen und finanzielle Einbußen sind dann nicht auszuschließen.

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