LBN Unfall-Besser
Der Versicherer LBN kann bereits auf eine lange Erfolgsgeschichte von über 165 Jahren als Versicherungsverein zurückblicken. Nach der anfänglichen Gründung als Selbsthilfeeinrichtung für Lehrer im damaligen Königreich Hannover hat sich der Versicherer über die Jahrzehnte zu einem starken Partner für die effektive Absicherung in vielen Bereichen entwickelt. Mit der Unfall-Besser möchte die LBN nach eigenen Aussagen seinen Kunden die Möglichkeit bieten, sich weitreichend absichern zu können. Die Stiftung Warentest zeichnete die LBN offiziell als Versicherer mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen aus.
Die Tarifbestimmungen der LBN Unfall-Besser
Die Leistungen für Invalidität werden ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent gewährt. Der Leistungsumfang hält hierbei eine progressive Invaliditätsstaffel von 350 Prozent bereit, wobei schon ab einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent die vollen 350 Prozent fällig erscheinen. Im Vergleich zu dem ebenfalls angebotenen Unfall-Spar des renommierten Versicherer können Kunden der LBN-Versicherung von einer nochmals stark verbesserten Gliedertaxe, wie dies beispielsweise bei einer Beeinträchtigung der Hand, des Daumens, des Zeigefinger oder des Fußes der Fall ist, profitieren. Schäden, welche einen Stimmverlust zur Folge haben, erscheinen zu 80 Prozent gedeckt. Der Versicherer übernimmt ebenfalls anfallende Kosten in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Bergungs-, Transport- und Beerdigungsaufwendungen. Dies trifft selbst bei einem Todesfall im Ausland zu. Kosmetische Operationen und Zahnersatz werden bis zu 10.000 Euro getragen. Bei der Bereitstellung von Krankenhaustagegeld setzt die LBN dieses für maximal 1000 Tage innerhalb von fünf Jahren fest, wobei Genesungsgeld für bis zu 200 Tage gewährt wird. Wer Tagegeld nach einer ambulanten Operation wünscht, muss mit einem Mehrbeitrag rechnen. Bei einem stationären Aufenthalt außerhalb Deutschlands erhalten Kunden der LBN Unfall-Besser ein doppeltes Krankenhaustagegeld. Weitere Deckungsbereiche betreffen zudem eine Nahrungsmittelvergiftung, das Erfrieren, Ertrinken oder Ersticken sowie ein erweiterter Versicherungsschutz bei Infektionen und Impfschäden jeglicher Art. Behandlungen, welche aufgrund von Strahlenschäden sowie unfreiwillig erlittenen Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzugs unabdingbar erschienen, werden ebenfalls durch den Versicherer übernommen. Hinzu kommen verlängerte Fristen bei Invalidität von zwölf Monaten auf 24 Monate. Die Anzeigefrist bei einem eintretenden Todesfall von sieben Tagen wurde verlängert. Gewöhnlich erscheinen 48 Stunden üblich. Wer sich für diesen Tarif entscheidet, sollte jedoch einige Punkte beachten. Wenn man bei Krankheiten und Gebrechen selbst mitwirkt, erfolgt eine Leistungskürzung erst ab 40 Prozent des Mitwirkungsanteils.