Haftpflichtversicherungen
Nach § 839 BGB unterliegen Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst einer Haftung für Personen- und Sachschäden. Um sich gegen Regressansprüche, gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung. Auch Schäden, die …